Gastaufnahme

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt
und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht
mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden. Der Besteller
haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem
Vertrag gesamtschuldnerisch.
Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue
Teilnehmerliste bis 3 Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu
stellen. Schließt ein Dritter für einen Gast oder einen
Auftraggeber einen Vertrag ab, so haften Gast und
Auftraggeber als Gesamtschuldner.

Der garantierte Zimmerbezug ist nicht vor 15:00 Uhr des
Anreisetages möglich. Sollten die Zimmer bezugsfertig sein,
dann ist auch ein früherer Bezug der Zimmer möglich,
allerdings können wir das nicht garantieren. Die
Zimmerfreigabe hat bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu
erfolgen. Längeres Verbleiben (im Zimmer) ist nur nach
Rücksprache mit der Rezeption möglich. Spätanreise (nach 18
Uhr) bitte anmelden – bei Nichterscheinen kann das Hotel
über das Zimmer verfügen, dies entbindet jedoch nicht von
den Stornokosten. Zimmer dürfen vom Gast nicht unter- bzw.
weitermietet werden.

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den
Angaben in der Bestätigung. Präsentation des
Hotel Burgfrieden, insbesondere im Internet
stellen kein bindendes Angebot dar, der Vertrag
kommt durch Annahme des vom Hotel direkt
unterbreiteten Angebotes/Bestätigung zustande.
Dem Hotel steht es frei die Zimmerbuchung in
Textform zu bestätigen. Die vereinbarten Preise
sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MWST. nach
Vertragsabschluss geht zu Lasten des
Auftragsgebers.

Rücktritt des Gastes:

Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen. Zeitpunkt der Stornierung ist der schriftliche Eingang beim Hotel Burgfrieden. Wir gewähren bei Individualreisen eine kostenfreie Stornierung bei Einhaltung der Stornierungsfrist bis 2 Wochen vor Anreise. Bei Stornierungen oder Änderungen der Buchung (spätere Anreise oder frühere Abreise) werden folgende Stornosätze vom Reisepreis berechnet:

  • Zwischen 1 und 2 Wochen vor Anreise: 50 %
  • Zwischen 2 Tagen und 1 Woche vor Anreise: 80 %
  • Ab 1 Tag vor Anreise: 100 %

Unser Haus ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Eventuelle Ausfallkosten (nur sofern es nicht gelungen ist, das Zimmer weiter zu vermieten) werden in Rechnung gestellt.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung – entweder über Ihre Hausbank, Reisebüro oder eventuell sind Sie über die Kreditkarte abgedeckt.

Rücktritt des Hotel Burgfrieden:

Das Hotel Burgfrieden ist berechtigt, von Verträgen
zurückzutreten, wenn Höhere Gewalt oder andere
vom Hotel Burgfrieden nicht zur vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen oder unzumutbar erschweren, die
Durchführung des Vertrages den Geschäftsbetrieb
oder die Sicherheit oder der Ruf des Hotel
Burgfrieden nachhaltig beeinträchtigen kann,
soweit dies nicht vom Hotel Burgfrieden zu
vertreten und nach Vertragsabschluss eingetreten
bzw. dem Hotel Burgfrieden bekannt geworden ist.

Für die Reservierung kann das Hotel eine
Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Preises
verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf
unserem Konto ein, so ist dieses zum
Vertragsrücktritt berechtigt und muss unverzüglich
mitgeteilt werden. Ist zwischen den Partnern nichts
anderes schriftlich vereinbart worden, erfolgt die
Zahlung bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung
über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde,
hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage
vom Rechnungsdatum an zu begleichen. Alle Preise
gelten in Euro und sind sofort und ohne Abzug zu
zahlen.

 6a. Haftung für eingebrachte Sachen
Für Wertgegenstände (Geld, Wertpapiere…) die im
Zimmersafe ordnungsgemäß untergebracht sind,
haftet das Hotel Burgfrieden grundsätzlich
höchstens bis zum Betrag von EUR 6.000.


6b. allgemeine Haftung
Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als
solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in
vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste
verursachte Schäden. Eine vom Vertrag
abweichende Nutzung der überlassenen Räume
berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des
Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das
vereinbarte Entgelt nicht gemindert.
Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag
zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung
durch höhere Gewalt oder
Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist,
ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche
hergeleitet werden können. Das Hotel haftet für
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in
Prospekten sowie für die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen. Das Hotel haftet nicht für die
Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.

6c. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren: Das Tier sollte sich
alleine und geräuschlos während der Essenszeiten
im Zimmer aufhalten können. Für Decken,
Fressnapf, Körbchen und Tiernahrung ist der Gast
verantwortlich. Tiere haben nichts in Duschen,
Betten und auf Sitzmöbeln verloren. Für Schäden
an Hoteleinrichtungen, Dekorationen und
Fußböden ist der Gast voll verantwortlich. Sollte
das Zimmer zeitweise nicht vermietbar sein –
haftet der Gast auch dafür. Wir berechnen den
Schaden an den Gast – ausschließlich dieser regelt
den Sachverhalt mit seiner Versicherung.

Im Kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und
Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Mündliche
Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel
diese schriftlich bestätigt hat. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingung unwirksam sein, so berührt
dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen
nicht.

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